Am 16.04.2019 wurde der Kompromiss aus den Trilogverhandlungen zur Änderung der Eigenmittelverordnung und -richtlinie (CRR II und CRD V) durch das Europäische Parlament formell positiv votiert. Der daraus resultierende Umsetzungsaufwand wird für viele Banken von bedeutendem Umfang sein. Dabei müssen die fachlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine fristgerechte Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sicherzustellen.
WeiterlesenDie Mitte November 2017 veröffentlichten EBA Guidelines zur Bildung von Gruppen verbundener Kunden (GvK) bringen weitreichende Neuerungen im Bereich der Großkreditvorschriften für CRR Institute. Die neuen gesetzlichen Vorgaben treten bereits Anfang 2019 in Kraft, unserer Themenflyer fasst die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.
WeiterlesenDie Europäische Kommission konkretisiert mit ihrem CRR-Änderungsvorschlag vom 23.11.2016 die Baseler Vorgaben zum Fundamental Review of the Trading Book (FRTB). Der Vorschlag hat damit direkt Auswirkung auf die Umsetzungsaktivitäten aller EU-Institute.
WeiterlesenDie europäische Kommission hat den finalen Änderungsentwurf für die Kapitalvorschriften CRR und CRD IV vorgelegt.
WeiterlesenMeldung aufsichtsrechtlich vorgegebener Portfolios für die internen Modelle des Marktpreisrisikos und des Kreditrisikos mit dem Ziel, die wesentlichen Unterschiede bei ermittelten RWA-Zahlen zu identifizieren, deren Ursachen zu analysieren und in weiterer Folge eine Konvergenz durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen herzustellen.
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