Am 9. Juli 2024 wurde das 6. EU-Geldwäschepaket verabschiedet, bestehend aus einer neuen Geldwäsche-Richtlinie und einer Geldwäsche-Verordnung. Beide Regelwerke haben die Aufgabe einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um auf die wachsende Komplexität bei der Bekämpfung von Geldwäsche zu reagieren und bestehende Lücken in verschiedenen Bereichen zu schließen.
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