Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.
WeiterlesenMit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.
WeiterlesenAm 19. Dezember 2023 haben sich der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament über die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen geeinigt, welche am 19. Januar 2024 (5546/24 COD) veröffentlicht wurde. Der Text wird im nächsten Schritt den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Die IRRD, bzw. die entsprechende nationale Umsetzung, wird voraussichtlich gleichzeitig mit den Solvency II-Änderungen in 2026 in Kraft treten.
Finbridge möchte mit diesem Insight über die bloße Ankündigung des zukünftigen gesetzlichen Rahmens hinausgehen. Bei zahlreichen Umsetzungsprojekten der / des BRRD / SAG hat Finbridge eine Vielzahl an Herausforderungen für die Institute festgestellt, die wir frühzeitig mit der Versicherungsbranche teilen und diskutieren möchten.
WeiterlesenDie derzeitigen Planungen der EU und der EBA sehen weiterhin eine Einführung der CRRIII bis zum 1. Januar 2025 vor. In der folgenden Übersicht zeigen wir die Herausforderungen auf, die sich aus unserer Projekterfahrung bei der Einführung der CRR III Themenkomplexe im Kreditrisiko ergeben.
WeiterlesenFinbridge führte eine Benchmarking-Studie zur Abwicklungsplanung durch. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Ergebnisse der Studie und einen Ausblick für 2024.
WeiterlesenIn Zukunft werden die Expectations for Banks des SRB ergänzt durch die ab 01.01.2024 geltenden und bereits zur Konsultation gestellten EBA-Guidelines (EBA/CP2022/12). Diese stellen hierbei unter anderem in Aussicht, dass Institute zukünftig ein mehrjährliches Testprogramm von den zuständigen Abwicklungsbehörden auferlegt bekommen. Weiterhin sollen GSII-Institute, Top Tier Institute und speziell vom SRB ausgewählte Institute („Fished Banks“) zukünftig (mit Beginn 2026) ein Master Playbook erstellen. Dieses Master Playbook ist hierbei für diese Institute verpflichtend und in diesem soll eine übergreifende Umsetzung eines Bail-ins über die Dimensionen der EfBs[1] hinweg dargestellt werden. Im Rahmen der Erstellung des Master Playbooks kann es hierbei hilfreich sein, auf bereits bestehende Erkenntnisse aus durchgeführten Tests zurückzugreifen. Gerade eine übergreifende Test-Methodik, welche alle relevanten Tests und Themengebiete zur Abwicklungsplanung in einem Testprogramm betrachtet, kann wertvolle Rückschlüsse zur Erstellung eines Master Playbooks liefern, besonders hinsichtlich Abhängigkeiten und Verknüpfungen von Prozessen in der Abwicklung.
Mit dem nachfolgenden Insight wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über mögliche Ansatzpunkte für eine solche übergreifende Methodik darstellen und Ihnen zusätzlich einen Ausblick über Anforderungen und Herausforderungen in Bezug auf das Testing des Bail-in Playbooks und des Valuation Data Sets geben.
WeiterlesenLiquidität in der Abwicklung stellt einen aktuellen Arbeitsschwerpunkt des SRB im Bereich der Abwicklungsplanung dar. Mit dem vorliegenden Insight wollen wir dieses Momentum aufgreifen und anhand von Beispielen zeigen, welche Ansätze zur Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen gewählt werden können.
WeiterlesenLiquidität im Abwicklungsfall ist eine der sieben Dimensionen der Expectations for Banks und stellt eine der aktuellen Prioritäten des SRB dar. Neben Grundlagen und weiterführender Literatur des FSB und der EZB zum Thema Liquidität hat das SRB mittlerweile drei Publikationen auf seiner Website veröffentlicht. Wir beleuchten die Inhalte dieser Veröffentlichungen und geben einen Überblick über die bestehenden und kommenden Anforderungen.
WeiterlesenVor knapp acht Jahren wurde der Europäische Abwicklungsmechanismus beschlossen und wenig später nahm das SRB seine Tätigkeiten auf. Seitdem wurden viele Aspekte zur Abwicklungsplanung vorangetrieben und die Banken erhalten immer spezifischere Richtlinien und Pflichten. Ein Überblick über jüngst veröffentlichte Guidances und aktuelle Prioritäten.
WeiterlesenBereits im April 2021 berichtete Finbridge über die Neuveröffentlichung der BaFin im Bereich Abwicklungsplanung und Bail-in. Bestandteil davon war auch die Überarbeitung der MaBail-in bzw. der DE-IRT-Bail-in Guidance in eine Version 2. Die MaBail-in gelten für LSIs (less significant institutions), deren Abwicklungsplanung von der BaFin verantwortet wird. Die DE-IRT-Bail-in Guidance gelten für SIs (significant institutions), die unter den Verantwortungsbereich des SRB fallen. Im Rahmen der Überarbeitung im April erfolgte insbesondere eine Angleichung und ein Ausbau der Anforderungen bzgl. der Gläubigeridentifikationsliste.
WeiterlesenAm 13.04.2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach vorhergehender Konsultation eine neue Fassung des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung (im Folgenden als „Merkblatt“ abgekürzt). Dies soll zum Anlass genommen werden, den Prozess zur Umsetzung eines Bail-ins (auch genannt: Gläubigerbeteiligung) zu skizzieren sowie Neuerungen in den Dokumenten rund um den Bail-in und mögliche Herausforderungen bei der Umsetzung darzustellen.
WeiterlesenDas Regelwerk des einheitlichen Abwicklungsmechanismus, die BRRD und die SRM-Verordnung, wurden umfassend überarbeitet. Mit dieser Überarbeitung gehen grundlegende Änderungen der MREL-Quote einher, die Ende 2020 in Kraft treten
WeiterlesenZeitgleich mit dem Inkrafttreten des umfangreichen Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) [1] der Bundesrepublik Deutschland am 01.01.2015 wurde auf europäischer Ebene das Single Resolution Board (SRB, Einheitlicher Abwicklungsausschuss), die zentrale europäische Abwicklungsbehörde mit Sitz in Brüssel, gegründet. Zielsetzung des SRB ist die strukturierte Abwicklung von in Schieflage geratener, vorrangig systemrelevanter Banken, und somit eine Entschärfung der „Too-big-to-fail“-Problematik.
WeiterlesenDas Jahr 2018 erweckte den Anschein, als würden die Arbeiten im Rahmen der Abwicklungsplanung etwas ins Stocken geraten, wohingegen das Thema im vergangenen Jahr und auch aktuell wieder weiter in den Fokus der Bankenbranche rückt. Neben der Veröffentlichung der „Expectations for Banks“ (EfB) [1] durch den Single Resolution Board (SRB, Einheitlicher Abwicklungsausschuss)[2] hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als nationale Abwicklungsbehörde ebenfalls mit den Arbeiten zur Abwicklungsplanung bei den größten nicht signifikanten Institute (Less Significant Institutions, LSI) begonnen.
WeiterlesenIn Art. 45 Abs. 1 der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) werden Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities, MREL) zur Ermöglichung einer geordneten Bankenabwicklung formuliert. Finbridge hat dieses Thema für Sie in einem übersichtlichen Themenflyer zusammengefasst.
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