Konsultation zu der Operational Guidance for banks on resolvability self assessment

Foto von Agence Olloweb auf Unsplash, abgerufen am 10.12.24

 

Nachdem das Single Resolution Board Ende November zunächst ihre Liste der anstehenden Konsultationen und Lieferobjekte für das Jahr 2025 veröffentlicht hat, folgte am 03.12. direkt das erste zu konsultierende Dokument in Form der „Operational guidance for banks on resolvability self-assessment“. Die Konsultationsfrist für das genannte Dokument läuft bis 7. Februar 2025.

Die Operational Guidance zielt einerseits darauf ab, Banken stärker in den Bewertungsprozess ihrer Abwicklungsfähigkeit einzubinden, stellt aber auch andererseits die Anforderungen an ebendiese Einwertung durch die Banken dar. Darüber hinaus stellt sie die Verknüpfung zu den Anforderungen aus den “Guidelines amending Guidelines EBA/GL/2022/01 on improving resolvability for institutions and resolution authorities under articles 15 and 16 of Directive 2014/59/EU (Resolvability Guidelines) to introduce a new section on resolvability testing (EBA/GL/2023/05)” her, welche die Umsetzung eines Self Assessments fordern. Um diese Anforderungen zu erfüllen, wurde von dem SRB die Vorlage für einen Self Assessment Report entwickelt, welcher von den Banken zu befüllen ist.

Neben einigen Ausführungen, wie das Self Assessment in den Abwicklungsplanungszyklus hereinpasst und wie es mit möglichen Abwicklungshindernissen verbunden ist, wird ebenfalls der Anwendungsbereich der Operational Guidance und der Zeitrahmen zur Erstanwendung definiert.

Anwendungsbereich und Resolvability Assessment Prozess

Der Anwendungsbereich fokussiert sich grundsätzlich auf die Abwicklungseinheiten, die am Kopf einer Abwicklungsgruppe stehen. Diese Einheiten müssen das Self Assessment befüllen und hierbei ebenfalls die gesamte Abwicklungsgruppe im Auge haben. Dies bedeutet, dass auch für Nicht-Abwicklungseinheiten darzustellen ist, wie diese die Anforderungen der Expectations for Banks erfüllen, sofern es für die Umsetzung der Abwicklungsstrategie von Bedeutung ist.

Der Self Assessment Report dient als Grundlage für die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts, welche im Rahmen eines iterativen Prozesses durch das IRT durchgeführt wird. Dabei wird zunächst der fertiggestellte Report einschließlich sämtlicher wesentlicher Nachweise und Begründungen für die Einwertung sowie mögliche Handlungsmaßnahen mit Blick auf bestehende Defizite seitens der Bank an das IRT gesendet. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bewertung des Reports durch das IRT, bei der potenzielle Mängel und mögliche Inkonsistenzen zwischen der Bewertung des IRTs und der Einwertung der Bank identifiziert werden. Anschließend formuliert das IRT bankspezifische Prioritäten bzw. Folgemaßnahmen zur Behebung der identifizierten Mängel für das kommende Kalenderjahr, welche im Rahmen des jährlichen Priority Letters festgehalten werden und seitens der Bank umzusetzen sind.

Den ersten Self Assessment Report auf Basis der Operational Guidance müssen die Institute zum 31.01.2026 einreichen. Dieser soll den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 abdecken. Bis dahin wird von den Häusern erwartet das Self Assessment in dem, dem SRB bekannten Format einzureichen.

Aufbau und Methodik des Self Assessment Reports

Die Vorlage für den Self Assessment Report besteht grundsätzlich aus zwei Teilen und orientiert sich an den Dimensionen und Prinzipien der Expectations for Banks. Institute haben eine Kurzzusammenfassung (Anhang I der Guidance) sowie einen detaillierten Report (Anhang II der Guidance) einzureichen. Für den Self Assessment Report wurden die bekannten Prinzipien der Expectations for Banks jeweils in vier Level untergliedert. Die Level 1 bis 3 repräsentieren hierbei Kernkapazitäten, die zur Anwendung der Abwicklungsstrategie notwendig sind. Das Level 4 hingegen stellt Kapazitäten dar, die von den Banken entwickelt wurden und über die bestehenden Level hinausgehen.

Methodisch gesehen ist für jedes Level und den damit verbundenen Anforderungen darzustellen, inwiefern diese erfüllt werden. Die zu konsultierenden Operational Guidance stellen eine vierstufige Skala vor, welche die nachfolgenden Einwertungen beinhaltet:

  • Compliant = Anforderung ist vollständig umgesetzt

  • Largely compliant = Kleine Mängel mit wenig Auswirkungen auf die Umsetzbarkeit der Kapazität wurden identifiziert.

  • Materially non-compliant = Die Umsetzbarkeit der Kapazität ist zwar gegeben, jedoch relativ schwach.

  • Non-compliant = Es liegen substanzielle Mängel mit Bezug zu der Anforderung vor.

Ergänzend dazu wird in der Konsultationsfassung anhand eines Beispiels dargestellt, wie rein praktisch eine Einwertung auf den verschiedenen Stufen erfolgen kann. Für einzelne Kapazitäten behält sich das SRB auch vor eine binäre Einwertung in Form von Compliant oder Non-compliant zu verlangen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einzelne Kapazitäten als „Not applicable“ einzuwerten, sofern dies begründet ist. Dies trifft beispielsweise auf die mit Prinzip 7.3 der Expectations for Banks verbundenen Kapazitäten zu, welche die Erstellung von Geschäftsreorganisationsplänen bei einem Open-Bank-Bail-in (OBBI) fordern. Ist der OBBI für das Institut kein Abwicklungsinstrument, ist das genannte Prinzip ebenfalls nicht anwendbar.

Darüber hinaus haben die Institute eine Begründung für Ihre Einwertung bereitzustellen. Hierbei sollen verschiedene Spalten befüllt werden.

Tabelle 1: Auflistung der zu befüllenden Spalten des Self Assessment Reports

Wie bereits aufgeführt, orientiert sich das SRB in ihrer Vorlage primär an den Expectations for Banks. Dabei ist anzumerken, dass sich einzelne Kapazitäten in manchen Fällen nicht in den Anforderungen der korrespondierenden Prinzipien der Expectations for Banks wiederfinden lassen. Folglich ist eine vollständige Eins-zu-Eins-Überführung auf Prinzip-Ebene grundsätzlich nur im Ansatz möglich. Nachfolgend soll dies am Beispiel des Prinzips 1.2 genauer dargestellt werden. Hierbei ist zu jeder Kapazität die korrespondierende Anforderung aus Prinzip 1.2 der Expectations for Banks hinterlegt, sofern vorhanden.

Tabelle 2: Gegenüberstellung des Prinzips 1.2 aus dem Self Assessment Report und den Expectations for Banks
(Quelle: SRB - Konsultation zur Operational guidance for banks on resolvability self-assessment ergänzt um EfB; eigene Darstellung)

Sollte diese Aufteilung auch nach der Konsultation bestand haben, ist es vor diesem Hintergrund für Institute, die sich bisher in ihrem Self Assessment an den Expectations for Banks orientiert haben, ratsam früh eine Überführung auf die vom SRB erstellte Vorlage für den Self Assessment Report vorzunehmen. Im Zuge dessen können bereits frühzeitig mögliche noch offene Punkte identifiziert werden und im kommenden Jahr eine Abarbeitung angestrebt werden.

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