Die EU hat die Weichen für eine robuste digitale operationelle Infrastruktur des gesamten Finanzsektors gestellt. Diese Anforderungen sind in der Verordnung 2022/2554 (Digital Operational Resilience Act, DORA) verankert und werden ab dem 17. Januar 2025 verbindlich angewendet.
Trotz großer Schnittmengen mit den bisherigen aufsichtlichen Anforderungen an die IT von Finanzdienstleistern (xAIT) besteht akuter Handlungsbedarf, da DORA umfassendere Anforderungen stellt. Der Schwerpunkt verlagert sich von der Betrachtung der Informationssicherheit hin zur Sicherstellung eines sicheren und robusten Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnologien bei Finanzunternehmen und deren Dienstleistern.
Um Unternehmen den Übergang von den bekannten xAIT hin zu DORA zu erleichtern, hat die BaFin eine Aufsichtsmitteilung mit unverbindlichen Umsetzungshinweisen veröffentlicht.
Wir haben die Hinweise für Sie zusammengefasst
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