Das 6. EU-Geldwäschepaket – Kurzüberblick der Neuerungen

 
 

Das neue EU-Geldwäschepaket

Am 9. Juli 2024 wurde das 6. EU-Geldwäschepaket verabschiedet, bestehend aus einer neuen Geldwäsche-Richtlinie (EU 2024/1640) und einer Geldwäsche-Verordnung (EU 2024/1624). Beide Regelwerke haben die Aufgabe einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der für alle Mitgliedsstaaten sowie Verpflichtete verbindlich ist und vorrangig gegenüber nationalen Gesetzen gilt. Für Mitgliedsstaaten und Verpflichtete, hierzu zählen beispielsweise Banken oder Verwalter von Vermögenswerten und Kryptoanlagen, sowie Immobilienmakler, besteht eine Vorbereitungszeit von 3 Jahren für die neuen Maßnahmen. Demnach müssen die neue Richtlinie und Verordnung bis zum 10.07.2027 umgesetzt sein. Mit dem neuen Geldwäschepaket reagiert die EU auf die wachsende Komplexität bei der Bekämpfung von Geldwäsche und schließt bestehende Lücken in verschiedenen Bereichen, darunter Immobilien- und Kryptowährungshandel.

 

Immobilienregister

Ein Kernpunkt des neuen Pakets ist die Einführung eines umfassenden Immobilienregisters, das die Transparenz in diesem Bereich erheblich verbessert. Des Weiteren soll ein schneller und einfacher Zugang zu diesem Register für alle Mitgliedsstaaten der EU ermöglicht werden.

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass ausländische Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2014 Immobilien innerhalb der EU erworben haben, ihre Eigentümerverhältnisse offenlegen müssen. Diese Informationen werden in ein zentrales Transparenzregister eingepflegt. Gleichzeitig sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, nationale Immobilienregister einzurichten, die sowohl natürliche als auch juristische Eigentümer von Immobilien erfassen.

Für Banken bedeutet dies, dass bestehende Prozesse zur Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Es bietet aber auch die Chance, durch die verbesserte Datenlage Risiken präziser einschätzen und Compliance-Prozesse effizienter gestalten zu können. Zudem wird durch den schnelleren und einfacheren Zugang zu den Daten die Einhaltung von Due-Diligence-Pflichten erheblich erleichtert.

 

Kryptowährungen

Die Regulierung von Kryptowährungen wird mit dem neuen EU-Geldwäschepaket deutlich intensiviert. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass alle Krypto-Transaktionen ab 1.000 Euro, sowie grenzüberschreitende Überweisungen, umfassend dokumentiert werden müssen. Dies betrifft sowohl die Identität des Absenders als auch des Empfängers. Ziel ist es, den Missbrauch von Kryptowährungen zur Geldwäsche zu erschweren und verdächtige Transaktionen schneller zu identifizieren.

Für Banken erfordert dies eine sorgfältige Überprüfung der internen Infrastruktur und Compliance-Systeme. Bestehende Prozesse zur Bearbeitung von Krypto-Transaktionen müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit mit Krypto-Dienstleistern erforderlich, um die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten zu können. Auch die Schulung von Mitarbeitenden, um die spezifischen Risiken und Anforderungen im Kryptowährungsbereich zu verstehen, wird an Bedeutung gewinnen.

 

Verstärkte Beobachtung besonders vermögender Personen

Ein weiterer Schwerpunkt des EU-Geldwäschepakets liegt auf der verschärften Überwachung von besonders vermögenden Personen. Konkret betrifft dies Personen mit einem Gesamtvermögen von über 50 Millionen Euro. Diese Gruppe unterliegt nun strengeren Prüfungsanforderungen, um potenzielle Geldwäscherisiken frühzeitig zu erkennen.

Für Banken, die solche vermögenden Personen betreuen, bedeutet dies, dass die Due-Diligence-Prozesse für diese Kundengruppe überarbeitet und erweitert werden müssen. Moderne Technologien wie AML-Screening-Tools können hierbei eine entscheidende Rolle spielen, da sie die Überwachung großer Vermögen automatisieren und potenzielle Risiken schneller identifizieren können.

 

Weitere Änderungen

Neben den spezifischen Regelungen für Immobilien, Kryptowährungen und vermögende Personen bringt das Geldwäschepaket weitere Neuerungen. So wird die EU-weite Obergrenze für Bargeldzahlungen von 10.000 Euro festgelegt. Ausgenommen hiervon sind Transaktionen von Privatpersonen im nichtprofessionellen Bereich.

Des Weiteren sollen Luxus- und Kulturgüter ab bestimmten Schwellenwerten – beispielsweise Kraftfahrzeuge ab 250.000 Euro oder Yachten und Flugzeuge ab 7,5 Millionen Euro – ebenfalls meldepflichtig werden.

Eine zentrale Rolle in der Umsetzung spielt die neue europäische Behörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority), die ihren Sitz in Frankfurt haben wird. Sie wird ab Mitte 2025 als zentrale Aufsichtsinstanz fungieren, die nationale Behörden koordiniert und direkten Zugang zu Finanz- und Strafverfolgungsinformationen hat.

 

Wie können wir Sie unterstützen?

Das EU-Geldwäschepaket stellt Banken vor erhebliche Herausforderungen, eröffnet aber auch neue Chancen, Prozesse zu optimieren und das Vertrauen ihrer Kunden zu stärken. Mit unserer umfassenden Expertise im Bereich Regulierung und Compliance helfen wir Ihnen, die Anforderungen effizient und zielgerichtet umzusetzen.

Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer bestehenden Prozesse, der Optimierung von Abläufen und der Einführung neuer Technologien. Unser Team bietet außerdem Hilfe an, Ihr Personal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die Ihre Compliance stärken und Sie zukunftssicher aufstellen.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Wir stehen Ihnen zur Seite – von der Strategieentwicklung bis zur praktischen Umsetzung.

 
 

Autoren

Theo Scheurich

Consultant

Solutions

theo.scheurich at finbridge.com

 

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