Digitaler Euro - Das Bargeld von morgen?
Der digitale Euro (D€) ist ein Konzept, das die Europäische Zentralbank (EZB) für das Eurosystem seit 2020 verfolgt. Ziel ist es, eine digitale Form des Euro zu schaffen, die parallel zu Bargeld und bestehenden elektronischen Zahlungsmethoden existiert.
In den letzten Jahren hat die Diskussion über digitale Währungen erheblich an Dynamik gewonnen. Während Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen haben, arbeiten Zentralbanken weltweit mit deutlich weniger öffentlicher Aufmerksamkeit an eigenen digitalen Währungen (Central Bank Digital Currency, CBDC), um die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig die Stabilität und Sicherheit traditioneller Währungen zu gewährleisten. Der digitale Euro ist eine solche Initiative der EZB. In unserem Artikel beleuchten wir die Funktionsweise des digitalen Euro, den aktuellen Stand der Entwicklung und der gesetzlichen Grundlagen.
Beweggründe für die geplante Einführung des digitalen Euro
Die Motivation zur Einführung des digitalen Euro können wir auf drei Oberziele zusammen fassen:
Reduktion von Abhängigkeit kommerzieller außereuropäischer Akteure
Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität
Schaffung von Mehrwert für Bürger und Industrie
Die zunehmende Digitalisierung der europäischen Wirtschaft und des Alltags führt zu einer intensivierten Nutzung privater und damit kommerzieller digitaler Zahlungsmittel. Um weiterhin sicherstellen zu können, dass europäische Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen effiziente und sichere Zahlungsmethoden zur Verfügung haben und um dem technologischen Fortschritt und sich daraus ergebender Konkurrenz privater außereuropäischer Akteure zukunftssicher gewachsen zu sein, ist eine zeitgemäße Anpassung der offiziellen Währungsformen erforderlich.
Die abnehmende Bedeutung von Bargeld gefährdet auch das Gleichgewicht zwischen Zentralbankgeld und privaten digitalen Zahlungsmitteln. Somit könnte die Rolle des Zentralbankgeldes gegenüber privaten agileren Alternativen geschwächt werden und folglich könnte auch das Vertrauen der Gesamtbevölkerung in das gesamte Geldsystem, einschließlich des Geschäftsbankgeldes und letztlich auch in den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel mittelfristig untergraben werden. Die wirtschaftliche Stabilität und die reibungslose Funktionalität des Finanzsystems und des Zahlungsverkehrs sind allerdings hochgradig abhängig von einem starken Vertrauen in eine stabile und sichere Währung.
Private Alternativen können etwa Stablecoins großer Technologieunternehmen sein, aber auch Bezahldienste wie Apple Pay, Google Pay oder PayPal.
„Die Tech-Unternehmen stehen meist näher am Kunden und sind so erfolgreich, weil sie ihre Angebote eng mit dem Alltag der Menschen verweben konnten. Eine Integration neuer Bezahldienste oder gar weiterer Finanzservices in diese Angebote hätte womöglich zur Folge, dass Banken den Kundenkontakt verlieren. Im besten Fall wären Banken dann noch Dienstleister im Hintergrund, im schlechtesten weitestgehend obsolet.
Sicherlich ist Wettbewerb zwischen Banken und Tech-Unternehmen an sich nicht schlecht. Kritisch wird es, wenn die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems beeinträchtigt würde. Im Interesse der Finanzstabilität haben nicht nur wir Zentralbanken ein großes Interesse an einem funktionsfähigen, gesunden Finanzsystem. Ein digitaler Euro könnte den Menschen etwas bieten, was es derzeit nicht gibt: ein digitales Zahlungsmittel, das im gesamten Euroraum allgemein akzeptiert wird, sei es für Zahlungen in Geschäften, online oder zwischen Personen. Wie Bargeld wäre ein digitaler Euro ausfallsicher, einfach zugänglich, und grundsätzlich als öffentliches Gut kostenlos.“
Gerade im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr soll der digitale Euro in vielfacher Hinsicht einfacher, schneller und kostengünstiger sein und somit auch die Verhandlungsposition des Handels gegenüber Anbietern von Zahlungslösungen stärken. Intermediären Akteuren wie Banken kommt dabei die besondere Rolle zu, wichtigste Anlaufstelle für Handel, Unternehmen und Privatpersonen zu sein und sich für sämtliche Endnutzerdienstleistungen verantwortlich zu zeichnen. Weiter soll der digitale Euro als Plattform dienen, im elektronischen Handel und digitalem Zahlungsverkehr innovative und gesamt-europäische Angebote zu entwickeln.
Für Bürgerinnen und Bürger soll der D€ einen einfachen Zugang zu einer digitalen Zahlungsmethode sein, um finanzielle Inklusion zu fördern. Damit einher gehen hohe Anforderungen an Datenschutz und die Kosteneffizienz dieses Zahlungsmittels. Für die Sicherstellung des erwarteten Datenschutzes und der damit einhergehenden Nutzerrechte müssen regulatorische und juristische Rahmenbedingungen erweitert, teilweise neu erarbeitet und auch eine passende technologische Infrastruktur geschaffen werden, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit in hohem Maße gewährleistet, auch in Hinblick auf die Zusammenarbeit mit bestehenden Zahlungssystemen und -dienstleistern.
In vielen anderen Ländern wird derzeit ebenfalls die Einführung digitalen Zentralbankgelds untersucht, insgesamt in 114 Staaten; manche Länder sind allerdings bereits wieder von dem Konzept abgerückt, da es in der Bevölkerung wenig Anklang fand, darunter Dänemark und Japan. Zumindest deutsche Haushalte zeigen sich allerdings grundsätzlich offen für ein digitales Zentralbankgeld und auch aus der Wirtschaft kommen insgesamt positive Signale. Aus Sicht der Europäischen Zahlungsinitiative gibt es allerdings noch Klärungsbedarf, inwieweit der D€ Vorteile gegenüber Echtzeitüberweisungen bietet und ob nicht ein öffentliches Zahlungsmonopol geschaffen würde, das im Widerspruch zu offenem Markt steht.
Funktionsweise des digitalen Euro
Der digitale Euro ist konzipiert als eine digitale Ergänzung zu Bargeld und zu bestehenden elektronischen Zahlungsmethoden. Er stellt keine Kryptowährung im traditionellen Sinne dar, da er vollständig durch die EZB kontrolliert und reguliert werden würde.
Funktionieren soll er nach derzeitigem Stand über ein Wallet, etwa ein Smartphone oder eine Karte, welches eine Privatperson bei ihrer Bank, der EZB oder eventuell auch einer öffentlichen Stelle einrichten lassen kann. Über das Wallet können analog Bargeld, Abhebungen und Einzahlung im digitalen Euro getätigt werden und das verfügbare Guthaben nach Belieben und zu jeder Zeit in Echtzeit an beliebigen Stellen, online wie offline, als Zahlmittel verwendet werden. Eine entsprechend komfortable Nutzererfahrung durch jederzeit zur Verfügung stehende Funktionalität wäre für die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz immanent.
Technische Grundlagen
Es ist noch nicht abschließend geklärt, welche Technologie im Falle einer Einführung des D€ zum Einsatz käme. Denkbar wäre es, Distributed-Ledger-Technologie zu verwenden, aber auch andere dezentralisierte wie auch zentralisierte Systeme werden noch geprüft.
Distributed Ledger Technologie
Ein zentrales Element der Diskussion um den digitalen Euro ist die Distributed Ledger Technologie (DLT), die auch bei vielen Kryptowährungen zum Einsatz kommt. DLT ermöglicht es, Transaktionen sicher, transparent und dezentral zu verwalten und zu dokumentieren. Statt einem von einer zentralen Instanz verwalteten Hauptbuch existieren hierbei beliebig viele Kopien des Hauptbuchs. Jede vorgenommene Transaktion wird auf all diesen Büchern gespeichert, sodass diese stets synchronisiert sind. Dass die transferierten Vermögensgegenstände dezentral durch systemimmanente Prozesse verbucht und bestätigt werden, führt zu einer Beschleunigung der betroffenen Transaktionen.
Auf welche Art die beteiligten Bücher, bzw. die sie verwaltenden Computer zu dieser Synchronisierung gelangen, unterscheidet sich sehr stark zwischen konkreten Implementierungen der DLT, es werden beispielsweise Blockchains und Directed Acyclic Graphs (DAG) genutzt. Die Blockchain-Technologie, die durch Bitcoin bekannt wurde, ist die bekannteste Form der DLT.
Kontenmodell vs. Token-basiertes Modell
Zwei wesentliche Ansätze zur Implementierung des digitalen Euro sind das Kontenmodell und das Token-basierte Modell. Beim Kontenmodell würden die Nutzer Konten direkt bei der EZB führen, ähnlich wie bei traditionellen Bankkonten. Beim Token-basierten Modell hingegen könnten digitale Euro-Token direkt zwischen Nutzern transferiert werden, ähnlich wie Bargeld. Beide Ansätze können entweder ergänzend zur DLT oder als alternative Methoden verwendet werden. Wir wollen das etwas genauer betrachten:
Kontenmodell
Im Kontenmodell wird der digitale Euro ähnlich wie herkömmliches Geld auf Konten verwaltet. Jeder Nutzer hat ein digitales Konto, das von der Zentralbank oder einer autorisierten Institution geführt wird. Transaktionen werden durch Umbuchungen zwischen diesen Konten realisiert. Implementiert werden kann das Kontenmodell sowohl mit zentralisierten Datenbanken als auch mit einer dezentralen DLT-Plattform. Bei einer dezentralen Umsetzung könnten mehrere Knoten (Nodes) das Hauptbuch führen und aktualisieren. In einem DLT-basierten Kontenmodell könnten Konsensmechanismen wie Proof of Work (PoW), Proof of Stake (PoS) oder andere verwendet werden, um Transaktionen zu validieren und das Hauptbuch zu aktualisieren.
Ein Vorteil des Kontenmodells wäre die Vertrautheit der Kunden mit dem Konzept, das ähnlich wie bei traditionellen Bankkonten funktionierte, was die Akzeptanz und das Verständnis erleichtert. Weiterhin wäre dieses Modell vergleichsweise einfach in bestehende regulatorische Rahmenbedingungen zu integrieren. Herausfordernd ist hingegen die Skalierbarkeit: Bei großem Transaktionsvolumen könnte die Verwaltung vieler Konten komplex und ressourcenintensiv werden. Auch die Durchsetzung des hohen Schutzes der Privatsphäre der Nutzer müsste insbesondere bei dezentralen Lösungen erst einmal nachweisbar sichergestellt werden.
Token-basiertes Modell
Im Token-basierten Modell würde der digitale Euro als digitale Einheit (Token) behandelt, die direkt zwischen Nutzern übertragen werden kann. Tokens repräsentieren den Wert und können ähnlich wie physisches Bargeld gehandhabt werden.
Solche Tokens könnten, sofern sie ergänzend mit DLT implementiert werden, auf einer DLT-Plattform erstellt und verwaltet werden. Jede Transaktion würde dann in einem verteilten Ledger verzeichnet. Somit wären auch Peer-to-Peer-Transaktionen sehr unkompliziert möglich: Nutzer könnten Tokens direkt und ohne Zwischenhändler austauschen, wobei die DLT die Transaktionen sichert und validiert. Tokens können einfach und direkt zwischen Nutzern ausgetauscht werden, was zu einer hohen Benutzerfreundlichkeit führt. Weiter ist hier der Aspekt der Skalierbarkeit gut handhabbar: DLT kann große Mengen von Mikrotransaktionen effizient handhaben.
Dafür ergibt sich als Herausforderung der Aspekt des Sicherheitsanspruchs. Tokens müssen gegen Fälschung und Double-Spending, also die doppelte Verwendung des gleichen Tokens, geschützt werden. Insbesondere bei Offline-Transaktionen ist das anspruchsvoll. Darüber hinaus würden sich Regulierung und Kontrolle schwieriger gestalten als beim Kontenmodell, beispielsweise in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Hinsichtlich der möglichen Integration lässt sich sagen, dass beide Modelle auf einer DLT-Plattform implementiert werden können. DLT bietet eine sichere, transparente und unveränderliche Grundlage für die Verwaltung von Konten und Tokens.
Bei einer Kombination des Kontenmodells mit DLT würde das Hauptbuch auf einer DLT-Plattform geführt, wobei jeder Knoten eine Kopie der Konten und deren Salden hält. Transaktionen würden durch den Konsensmechanismus der DLT validiert und ins Hauptbuch eingetragen.
Bei der Kombination des Token-basierten Modells mit DLT würden Tokens auf einer DLT-Plattform erstellt und übertragen. Jede Transaktion würde im Ledger verzeichnet und ebenso durch die Konsensmechanismen der DLT gesichert.
Hybridmodelle
Es ist auch möglich, hybride Ansätze zu entwickeln, die Elemente beider Modelle kombinieren. Beispielsweise könnten Tokens in einem Kontensystem eingebettet werden, sodass Nutzer sowohl Konten für größere Transaktionen als auch Tokens für kleinere, alltägliche Zahlungen nutzen können.
Entscheidend für die Wahl der konkreten Technologie werden auch die regulatorischen und juristischen Rahmenbedingungen sein.
Wasserfallprinzip
Ein technisches Konzept soll in jedem Fall umgesetzt werden, das Wasserfallprinzip:
Sollte die Obergrenze bei einer Transaktion überschritten werden, würde automatisch der Differenzbetrag auf ein verknüpftes Bankkonto gebucht, sofern eine solche Verknüpfung existiert. Genau so würde, ähnlich wie etwa bei PayPal, auf dieses Bankkonto zugegriffen werden, sollte bei einer Zahlung der Betrag auf dem Wallet nicht ausreichen (reverse waterfall).
Allgemein sollte der D€ bei seiner Einführung dem aktuellsten technologischen Potenzial entsprechen, um Folgeinnovationen attraktiv zu machen und die Akzeptanz aller Beteiligten sicherzustellen.
Gesetzeslage
Der juristische Rahmen für den digitalen Euro muss noch abgesteckt werden.
Die Entwicklung eines solchen rechtlichen Rahmens ist essenziell, da für den digitalen Euro besondere Eigenschaften diskutiert werden, die nur staatliches Geld haben kann. Vergleichbar zum Bargeld soll der digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Auch eine generelle Annahmeverpflichtung mit nur wenigen Ausnahmen soll zu den Besonderheiten gehören. Konkret besagt Artikel 9 (a) des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro [1], dass ein Geschäft verpflichtet ist, den digitalen Euro anzunehmen, sofern es kein anderes digitales Zahlungsmittel akzeptiert oder sowohl mindestens zehn Personen beschäftigt als auch mehr als zwei Millionen Euro Umsatz im Jahr macht.
Nicht weniger wichtig ist der Interessensausgleich zwischen den beteiligten Parteien: Als öffentliches Geld soll der digitale Euro weitgehend kostenfrei für Bürgerinnen und Bürger sein. Intermediäre wie Banken, welche für die Verteilung zum Endkunden ähnlich wie beim Bargeld zuständig wären, müssen aber auch Erträge erwirtschaften können, um laufende Kosten durch die Bereitstellung und Wartung der technischen Infrastruktur decken zu können. Hier benötigt es einen Rechtsrahmen um unter Annahmezwang stehende Händler vor unfairer Gebührengestaltung durch Intermediäre schützen zu können.
Die geplante Halteobergrenze, die substantielle Einlageabflüsse in der Bankwirtschaft vermeiden und so Finanzstabilität sicherstellen soll, ist auch rechtlich zu diskutieren. Einerseits in der Höhe, andererseits auch die Frage, wer sie in welchem Verfahren definieren und gegebenenfalls anpassen können sollte.
Auch die Möglichkeit, dass statt einer Konten-Logik eine Token-Struktur für den D€ zum Einsatz kommen könnte, würde rechtliches Neuland beschreiten und es müsste geprüft werden, wie Technologie und Recht zusammenpassen und ob der gesetzliche Rahmen angepasst werden müsste.
Grundlage des Gesetzgebungsverfahrens sind der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 133 [2], und der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro.
Entwicklung und Ausblick
Im März 2021 sprachen sich die europäischen Regierungschefs auf einem Euro-Gipfel dafür aus, einen „stärkeren und innovativeren digitalen Finanzsektor sowie effizientere und resilientere Zahlungssysteme“ zu forcieren. Dafür sollten die Sondierungen zur möglichen Einführung eines digitalen Euro vorangetrieben werden.
Im Juli 2021 wurde beschlossen, dass eine Untersuchungsphase für den D€ starten und zwei Jahre dauern soll, diese begann schließlich im Oktober 2021. Betont wurde hierbei die Wichtigkeit der Verfügbarkeit von Zentralbankgeld in digitaler Zeit sowie die Robustheit des digitalen Geldes gegenüber illegalen Aktivitäten und Finanzinstabilität. Fokus der Untersuchungen sei die konkrete funktionale Ausgestaltung einer risikofreien, verfügbaren und digitalen Form von Zentralbankgeld. Wichtig dabei waren Datenschutz, Bekämpfung von Geldwäsche, ein Offline-Zugang für Nutzer und Inklusion möglichst weiter Teile der Bevölkerung. Auf der technischen Seite wurden hierzu in einer praktischen Erprobungsarbeit das TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) des Eurosystems und Blockchain insbesondere in Bezug auf Skalierbarkeit, mögliche Offline-Nutzung und mögliche Umlaufbeschränkungen mit zufrieden stellenden Ergebnissen getestet. Diese Erprobung wurde bereits im September 2020 gestartet.
Zwischen September 2022 und Juli 2023 hat die Europäische Zentralbank vier Fortschrittsberichte zum digitalen Euro publiziert, in denen die Fortschritte in dessen Untersuchungsphase beleuchtet wurden. In diesen Berichten wurden bereits einige Ziele definiert, die zukünftig gesetzlich verankert werden sollten. Um den D€ nicht als Investitionsform zu etablieren, werden quantitative Limits für Einzelkonten gefordert. Er soll die Rolle von öffentlichem Geld als Anker des Zahlungssystems in der digitalen Ära erhalten und zur strategischen Autonomie Europas beitragen, indem er eine europäische Zahlungsmethode bietet. Weiter wird die Rolle der Intermediäre hervorgehoben, die direkte Ansprechpartner für Händler, Unternehmen und Privatpersonen würden und die Aufgaben des Benutzer- und Transaktionsmanagements erfüllen müssten. Beaufsichtigte Intermediäre wären weiter für alle Rollen im digitalen Euro-Ökosystem verantwortlich, die den Endnutzer betreffen, insbesondere auch für eine benutzerfreundliche und inklusive Gestaltung.
Seit November 2023 läuft die Vorbereitungsphase, in welcher umfassende Analysen, Untersuchungen und Tests durchgeführt werden, in denen die Kompatibilität verschiedener Implementierungsszenarien mit den hohen Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Inklusivität beobachtet werden soll. Diese Phase soll noch bis Oktober 2025 andauern.
Bereitstehen soll der digitale Euro grundsätzlich Privatpersonen, öffentlichen Stellen und Unternehmen, die mindestens vorübergehend in einem Mitgliedsstaat des Euroraums niedergelassen sind oder es einmal waren. Ein konkreter Regelvorschlag findet sich in [1].
Herausforderung Datenschutz
Der digitale Euro könnte nicht ausschließlich offline und anonymisiert funktionieren, was ihn von Bargeld unterscheidet. Das Aufladen des eigenen Guthabens erfordert Internetzugriff oder einen Geldautomaten. Die Möglichkeit einer Offline-Transaktion zwischen Privatpersonen oder auch in physischen Geschäften macht ihn allerdings planmäßig gegenüber fehlender Netzabdeckung, Stromausfällen oder dem Abgriff von Nutzerdaten recht robust.
Allgemein sollen auch Online-Zahlungen in einer Form umgesetzt werden, dass das Eurosystem als Emittent und Anbieter der Zahlungsinfrastruktur Transaktionen nicht direkt mit bestimmten Personen in Verbindung bringen kann. Mögliche Techniken hierfür sind Hashen, Verschlüsselungen oder schlicht Pseudonymisierung.
Intermediäre hätten allerdings insoweit Zugriff auf Online-Transaktionsdaten für den digitalen Euro, wie das für die Einhaltung des EU-Rechts, etwa im Sinne der Bekämpfung von Geldwäsche, erforderlich wäre. Eine vollständige Anonymität wäre also nicht gegeben. Dieser Unterschied zum existierenden Bargeld in Kombination mit der möglichen Fragilität des Wallets ruft teilweise auch deutliche Kritik hervor. Im Internet findet sich ebenfalls eine riesige Menge Kritik, die die Einführung des digitalen Euro gar als Schritt in eine Totalüberwachung darstellt.
Eine mögliche Herangehensweise, Offline-Zahlungen tatsächlich nicht nachvollziehbar tätigen zu können, wäre die Verwendung von Zero-Knowledge Proofs, einem Frage-Antwort-Protokoll zwischen den beteiligten Parteien, das es ermöglicht, eine Aussage zu beweisen, ohne Informationen über diese Aussage preiszugeben, also beispielsweise zu verifizieren, dass eine Berechtigung für eine Transaktion vorliegt, ohne Informationen über deren Details preiszugeben. Datenschützer:innen äußeren Kritik daran, dass solche Techniken keine Verwendung finden und dass allgemein ein personengebundenes Wallet eingeführt werden soll. Die EZB verspricht allerdings ein extrem hohes Maß an Datenschutz und dass Intermediäre nur im Rahmen der Einhaltung des Unionsrechts Zugang zu personenbezogenen Daten erhielten.
„Bei Offline-Zahlungen wären die persönlichen Transaktionsdaten nur der zahlenden und der empfangenden Person bekannt und würden nicht an Zahlungsdienstleister, das Eurosystem oder unterstützende Dienstleister weitergegeben.“
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Wir verfolgen die Entwicklung des digitalen Euros mit großer Spannung. Bei Einführung steht der (Finanz-)markt vor einer großen Herausforderung, den digitalen Euro als attraktives und wettbewerbsfähiges Zahlungsmittel zu implementieren. Wir informieren Sie weiter über die Entwicklung des digitalen Euros und Herausforderungen im Zahlungsverkehr generell.
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Autor: Daniel Kramer
Quellen
[2] Europäische Union. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
[4] Mitglieder des Euro-Gipfels, 25. März 2021. Erklärung der Mitglieder des Euro-Gipfels
[5] EZB Pressemitteilung vom 14. Juli 2021. Das Eurosystem startet Projekt zum digitalen Euro
[6] EZB, Juli 2021. Digital euro experimentation scope and key learnings
[7] Europäische Kommission. Ein digitaler Euro für die EU
[8] EZB, 29. September 2022. Progress on the investigation phase of a digital euro
[9] EZB, 21. Dezember 2022. Progress on the investigation phase of a digital euro – second report
[10] EZB, 23. April 2023. Progress on the investigation phase of a digital euro – third report
[11] EZB, 13. Juli 2023. Progress on the investigation phase of a digital euro – fourth report
[13] EZB. Auf dem Weg zum digitalen Euro
[15] European Payments Initiative. Stellungnahme von EPI zum Digitalen Euro
[17] EZB. Digitaler Euro und Datenschutz
[19] Europäische Zentralbank. Häufig gestellte Fragen zum digitalen Euro