EMIR REFIT – LEVEL 2 Anpassungen

Photo by Jiachen Lin on Unsplash, Download 04.12.2022

 

Immer wieder stellen sich die Nackenhaare bei den Verantwortlichen in Finanzinstituten auf, wenn es wieder heißt, dass die Marktinfrastrukturverordnung, besser bekannt als EMIR (European Market Infrastructure Regulationen), eine größere Anpassung erhält. Gerade ist das Thema wieder topaktuell, denn der Regulator macht mit EMIR REFIT ernst. Am 07. Oktober 2022 wurden die Verordnungen (EU) 2022/1855 und (EU) 2022/1860 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Somit beginnt die 18-monatige Implementierungsphase für die weitreichenden Änderungen der Meldungen an die Transaktionsregister. Egal ob betroffener Professional oder interessierter Laie, wenn Sie sich einen Überblick über EMIR und insbesondere den kommenden Änderungen in der Reportingverpflichtung (Reporting Obligation) machen wollen, dann sollten Sie jetzt auf jeden Fall weiterlesen. Es wird sich lohnen!

EMIR-Historie bis Dato

Die Idee von EMIR geht auf die Subprime-Krise in den Jahren 2007 und 2008 zurück. Auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh im Jahre 2009 musste man sich eingestehen, dass man zu wenige Informationen über den OTC-Derivatemarkt besitzt. Während die Vertragspartner ihre Verträge bilateral aushandelten, konnte so in den Anfang 2000er-Jahren von den Regulatoren unbemerkt ein globales Abhängigkeitssystem entstehen. Der Höhepunkt damals war, dass Finanzinstitute weltweit fragwürdige amerikanische Kreditrisiken auf dem OTC-Markt untereinander gehandelt hatten (Stichwort: ABS bzw. MBS) und so unkontrolliert Interdependenzen entstanden. Infolgedessen wurde beschlossen international und zueinander kohärent Anstrengungen zu unternehmen, um dieses systemische Risiko zu kontrollieren. Hierzu vereinbarten die G20-Staaten zentral folgende drei Maßnahmen, die bis Ende 2012 umgesetzt werden sollten:

  • Standardisierte Derivate sollen über zentrale Gegenparteien gecleart werden (Clearing Obligation)

  • Für nicht standardisierte Derivate sollen strengere Verpflichtungen bezüglich der Hinterlegung von Sicherheiten gelten (Risk Mitigation)

  • Zudem sollen alle OTC-Derivate an sog. Transaktionsregister gemeldet werden (Reporting Obligation)

Im Jahr 2012 folgte dann die rechtliche Grundlage von EMIR in Form der EU-Verordnung 2012/648. Ziel des Rechtsaktes ist es, wie bereits erwähnt, systemische Risiken besser zu erkennen und zu steuern. Die damals noch junge ESMA (Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde) soll bei der Durchführung von EMIR unterstützen. Die Verordnung 2012/648 wird oftmals auch als EMIR Level 1 bezeichnet. Den Beinamen Level 1 erhalten in diesem Umfeld Rechtsakte, die auf höchster Regulierungsebene angesiedelt sind.

Nachdem der grundsätzliche Rechtsrahmen von EMIR stand, wurde die Umsetzung mithilfe von weiteren Rechtsakten verfeinert. Nach EU-Nomenklatur wird eine Verordnung, die einen Level 1 Rechtsakt näher beschreibt, als Level 2 bezeichnet. Folglich sprechen wir bei solchen Verordnungen von EMIR Level 2. Besonders wichtig hierbei sind die sog. RTS (Regulatory Technical Standards) und ITS (Implementing Technical Standards). Diese geben den von der Regulatorik betroffenen Instituten Anhaltspunkte hinsichtlich der technischen Umsetzung. In den Folgejahren nach 2012 folgten mehrere dieser Level 2-Richtlinien. Bezüglich des Reportings stellten die Verordnungen (EU) 2017/104 und 2017/105 eine signifikante Änderung dar. Das Reporting von Derivaten an das Transaktionsregister wurde angepasst. Eine signifikante Änderung war beispielsweise die Einführung der LEI (Legal Entity Identifier) als Pflichtfeld. Die EU führt eine Liste der veröffentlichten Level-2-Richtlinien, die im Zusammenhang mit EMIR veröffentlicht wurde. Diese kann man auf der Homepage der Europäischen Kommission abrufen (https://finance.ec.europa.eu/regulation-and-supervision/implementing-and-delegated-acts/otc-derivatives-central-counterparties-and-trade-repositories_en).

Über die Jahre sammelte der Regulator Erfahrungen und arbeitete an einer neuen übergeordneten Level-1-Verordnung. Diese wurde im Jahr 2019 als (EU) 2019/834 eingeführt. Diese bezeichnet man auch als EMIR-REFIT. REFIT steht hierbei für Regulatory Fitness and Performance Programm. Das Hauptziel von REFIT ist die Entlastung von kleineren Gegenparteien, was die Clearing- und Reportingpflicht angeht. Um dies durchzusetzen, wurden unter anderem eingeführt, dass eine FC (Financial Counterparty) bei einem Geschäft zwischen FC und NFC (Non Financial Counterparty) die alleinige Reportingpflicht hat, wenn die NFC unter der sog. Clearinggrenze ist, also ihr Handelsvolumen in der betroffenen Derivateart eine bestimmte Grenze unterschreitet.

Die zwei Veröffentlichungen, über die wir den Rest dieses Artikels reden werden, sind folglich als EMIR REFIT Level 2 zu kategorisieren. 1855/2022 und 1860/2022 leiten eine weitreichende Anpassung des Transaktionsreportings ein. Ziel ist es, die sogenannte Reconciliation zu verbessern. Als Reconciliation bezeichnet man das Matching jeder zwei Datensätze, die zu einer Transaktion gehören (eine Meldung pro Counterparty). Über die Jahre hat man festgestellt, dass aufgrund von Logiklücken in der Spezifikation der Meldefelder die Reconciliation oftmals fehlschlägt. Hierzu werden folglich neue Felder eingeführt und die Logik von bestehenden Feldern überarbeitet. Ferner möchte man die große Überarbeitung auch nutzen, um das Meldeformat kohärenter dem internationalen Standard anzugleichen. Daher müssen künftig die Meldungen nach einem auf ISO 20022 (UNIFI) basierenden Schema an die Transaktionsregister gemeldet werden.

Folgende Abbildung soll einen schnellen Überblick über die bisherige Historie von EMIR geben. Im nächsten Abschnitt werfen wir dann einen genaueren Blick auf EMIR REFIT selbst und den Zeitplan der kommenden Veränderungen.

Abbildung 1: EMIR Historie bis dato

EMIR REFIT 2 Ziele und Zeitplan

In diesem Abschnitt möchten wir uns dem zeitlichen Ablauf von EMIR REFIT genauer zuwenden. Hierbei werden wir uns ansehen, welche Fristen für das neue Transaktionsreporting in der Zukunft zu berücksichtigen sind.

Gedanklich gehen wir hierzu zunächst wieder zurück in das Jahr 2019. Mit der Verordnung (EU) 2019/834 oder auch EMIR REFIT Level 1 wurde die ESMA befähigt, Verordnungen bezüglich EMIR auszuarbeiten. Dieses Recht bezieht sich auf die Themenfelder Ausarbeitung von ITS und RTS, Datenformate, Reportingvereinbarungen, Meldehäufigkeit, Deadlines des Reportings und auch auf alles, was Reconciliation und Validation der bei den Transaktionsregistern eingehenden Trades angeht, Zu etwa derselben Zeit veröffentlichte die Arbeitsgruppe aus CPMI (Committee on Payments and Market Infrastructures) und die IOSCO (International Organization of Securities Commissions) eine Global Guidance zur internationalen Standardisierung des Reportings von OTC-Derivaten. Getrieben durch ihren Willen, die Reconcilation Rate zu verbessern und im selben Zuge die Reportingstandards, wie 2009 beschlossen, international kohärent zu gestalten, machte die ESMA sich an die Arbeit.

Anfang 2020 folgte die Veröffentlichung der Entwürfe der RTS 1855/2022 und ITS 1860/2022. Diese Drafts durften dann von betroffenen Parteien (primär finanzielle Gegenparteien und Transaktionsregister) öffentlich gereviewt werden. Ende 2020 erschien mit dem sogenannten Final Report die Aufarbeitung des Reviews. In diesem werden viele Aspekte der kommenden Änderungen des Transaktionsreportings, wie etwa die Aufteilung der Felder in Action- und Event-Type und deren mögliche Kombinationen, die ISO-20022-Pflicht oder die neuen transaktionsregisterseitigen Reports erklärt. Es wird aber auch seitens der ESMA kommuniziert, dass die Entwürfe an einigen Stellen zu viel Interpretationsspielraum lassen. Final legt die ESMA die Drafts der Europäischen Kommission für den Gesetzgebungsprozess vor, verbunden mit dem Versprechen, die ITS und RTS mit Level 3 Spezifikationen näher zu beschreiben.

Mitte Juni 2022 wurden die Entwürfe von der Europäischen Kommission angenommen. Das Gesetzgebungsverfahren endete am 07. Oktober 2022 mit der Veröffentlichung der beiden Verordnungen 1855/2022 und 1860/2022 im Europäischen Amtsblatt. Diese ersetzen die beiden Verordnungen 148/2013 und 1247/2012. Sie traten am 27. Oktober 2022 in Kraft und leiten somit zunächst eine 18-monatige Implementierungsphase ein, in der die betroffenen Parteien die Änderungen umsetzen sollen. Es wird zudem erwartet, dass die ESMA im Laufe dieser Periode Level 3 Spezifikationen wie XML-Schemata und einen Final Guide zum Reporting veröffentlichen wird, in dem Best Practices aufgezeigt werden.

Am 29. April 2024 ist das Reporting Start Date. Von diesem Tag an müssen alle Transaktionen im neuen Format an die Transaktionsregister übergeben werden. Die Implementierungsphase ist somit vorbei. Es beginnt eine 180-tägige Periode, in der die Legacy Trades auf das neue Format aktualisiert werden müssen. Ein Legacy Trade ist in dem Sinne ein Trade, der zum Reporting Start Date noch aussteht, aber noch nicht auf das neue Format aktualisiert wurde. Bezüglich der Updates der Legacy Trades ist noch nicht viel bekannt. Im Final Report heißt es an einer Stelle sinngemäß, dass die ESMA sich bewusst ist, dass die Updates schwierig werden, insbesondere da eventuell Informationen geliefert werden müssen, die nicht zur Verfügung stehen. Folglich werde man dies in der Transitionsphase beachten. Auch wir bei Finbridge sehen diesen Punkt als kritisch an und werden unseren Partnern im Rahmen der Umsetzungsprojekte nahelegen, sich frühestmöglich mit diesem Punkt auseinanderzusetzen.

Abschließend haben wir wieder eine Übersicht erstellt, welche die Keyfacts dieses Abschnittes in einer Zeitstrahldarstellung zeigt. In den kommenden Abschnitten wollen wir uns genauer mit den RTS 1855/2022 und ITS 1860/2022 beschäftigen.

Abbildung 2: EMIR REFIT Zeitplan

RTS 1855/2022 Schlüsselaspekte

In diesem Teil von unserem Insight möchten wir grob zusammenfassen, was in den Artikeln der RTS 1855/2022 steht. Grundlegend besteht die Verordnung aus 32 Seiten, wovon aber 26 Seiten die Meldefelder mit inhaltlicher Beschreibung in Tabellenform darstellen.

In Artikel 1 stehen die Grundsätze bzgl. der Einzelheiten einer Meldung. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Meldung vollständig ist, wenn die Felder der angefügten Tabellen geprüft und dem Geschäft entsprechend ausfüllt wurden. Besonders wird zudem auf die neuen Event- und Action-Type-Felder hingewiesen. Wenn ein Geschäft nicht mithilfe einer Meldung komplett dargestellt werden kann, so ist dieses Geschäft durch mehrere Meldungen abzubilden. Hierbei ist auf die Verknüpfung der mehreren Meldungen mittels des dafür vorgesehenen Feldes zu achten. Zudem sollten die Parteien darauf achten, sich gemeinsam auf eine Anzahl von Meldungen zu einigen. Zuletzt weist der Artikel in Absatz 4 und 5 darauf hin, dass im Falle einer Meldung der Transaktion durch eine Gegenpartei für die andere Gegenpartei oder durch einen Dritten für beide Gegenparteien darauf zu achten ist, dass die Meldung vollständig ist. Dies gilt insbesondere für kontrahentenspezifische Felder.

Artikel 2 widmet sich geclearten Geschäften. Hierbei werden für drei Fälle die Action- und Event-Types genannt. Folgende Tabelle fasst diese zusammen:

Fall

Action-Type

Event-Type

Nr. 1 Derivat bereits gemeldet und wird im Folgenden durch CCP gecleart

Beenden

Clearing

Nr. 2 Derivat das aus Nr.1 folgt

Neu

Clearing

Nr. 3 Derivat wird auf Handelsplatz abgeschlossen und zugleich von CCP am selben Tag gecleart. Nur Meldung der sich aus dem Clearing ergebenden Derivate.

Neu / Positionskomponente

Clearing

Tabelle 1: Fallunterscheidung bei gecleartem Geschäft

Artikel 3 beschreibt den Umgang mit Meldungen auf Positionsebene. Absatz 1 handelt hierbei von dem Prozess, wie eine Positionsmeldung zustande kommt. Der Prozess kann durchgeführt werden, wenn die in Absatz 1 genannten Bedingungen erfüllt sind.

Es wird insbesondere darauf eingegangen, wie diese Derivate hinsichtlich Action- und Event-Type zu melden sind. Auch wird bestätigt, dass Derivate, die in der Positionsebene aggregiert werden, nicht mehr zu aktualisieren sind. Stattdessen sollten die Positionsebenen im Falle von Lebenszyklusevents aktualisiert werden.

Artikel 4 setzt sich mit dem Thema Collateral auseinander. Hier werden Sonderfälle der Meldung von Besicherungen klargestellt. Beispielsweise, wenn eine Gegenpartei auf Portfoliobasis besichert ist, soll sie dann auch die Besicherung auf Portfoliobasis melden. Zudem gilt, dass bei Derivaten, die von CCPs gecleart werden, die meldende Gegenpartei zuständig ist, die Marktbewertung des Derivats von der CCP zu übermitteln. Ferner wird erwähnt, dass wenn ein Derivat nicht zentral gecleart wird, entweder nach IFRS 13 zu melden ist oder nach einer Bewertungsmethode aus (EU) 1126/2008.

Artikel 5 handelt von Nennbeträgen. Diese müssen jeweils aus Perspektive von Leg 1 und Leg 2 gemeldet werden. Im ersten Absatz werden unterschiedliche Derivatearten und Fälle definiert und die zugehörigen Nennbeträge genannt. Diese stellt folgende Tabelle dar:

Abbildung 3: Übersicht Nennbeträge

Absatz 2 von Artikel 5 geht auf veränderliche Nennbeträge ein. Diese müssen mit Zeitplänen ausgestattet werden, die den Nennwertverlauf beschreiben. Als in die Felder einzutragender Nennwert gilt der Nennwert zum Zeitpunkt des Abschlusses des Derivatekontrakts.

Artikel 6 listet einige Sonderfälle für den Preis von Derivaten auf. In Fällen, in denen sich der Preis nicht aus den Standardkennzahlen von Derivaten ergibt, existiert ein Extrafeld für den Preis.

Artikel 7 handelt von Regeln, die bei der Verknüpfung von Meldungen gelten. Grundsätzlich unterscheidet man hier 3 Fälle:

  • Im Falle von Clearing, Step-in, Ausübung, Zuordnung meldet die Gegenpartei die UTI (Unique Trade Identifier) des beendeten Derivates in dem entsprechenden Feld für die vorherige UTI des Nachfolgerderivats bzw. der nachfolgenden Derivate.

  • Wird ein Derivat in eine Position aufgenommen, so muss im Derivat, welches in die Position eingeht, die UTI der Position eingetragen werden. Hierzu ist entweder der Action-Type “Positionskomponente” oder eine Kombination aus Action-Type “Beendigung” und Event-Type “Aufnahme in eine Position” zu verwenden.

  • Im Rahmen von PTRR (Post Trade Risk Reduction) soll die Gegenpartei in allen Meldungen zu den Derivaten, die im Rahmen des Ereignisses beendet werden oder aus dem Ereignis resultieren, im entsprechenden Feld eine einheitliche PTTR-ID angeben.

Somit haben wir alle wichtigen inhaltlichen Änderungen der RTS 1855/2022 für zusammengefasst. Wie bereits erwähnt, werden wir im folgenden Abschnitt dasselbe für die ITS 1860/2022 machen.

ITS 1860/2022 Schlüsselaspekte

Nun möchten wir noch den wesentlichen Inhalt der Verordnung ITS 1860/2022 kurz und prägnant wiedergeben. Ähnlich wie in der vorigen Verordnung, entfällt ein Großteil des Inhalts auf die Meldefeldinhalte. Diesmal beschränken sich die zwölf Artikel auf zehn Seiten. Dabei sind die letzten zwei lediglich bürokratischen Naturen.

Artikel 1 befasst sich mit den Datenstandards und Formaten von Meldungen. Die zu übermittelnden Kontraktdaten sind in den Tabellen des Anhangs beschrieben. Diese werden künftig nach dem ISO-20022-Standard im XML-Schema weitergegeben.

Die Regelung zur Häufigkeit der Meldungen findet in Artikel 2 statt. Die Einzelheiten eines Derivatekontrakts sind chronologisch gemäß den eingetretenen Ereignissen zu übermitteln. Somit wird sichergestellt, dass jede Meldung richtig und im Kontext verstanden wird. Im zweiten Absatz wird erklärt, wann Änderungen der Angaben zu den Sicherheiten gemeldet werden müssen und wer dafür zuständig ist. Schließlich wird im letzten Absatz bestimmt, wie die Tagesendbewertung des Kontrakts gemeldet wird.

Artikel 3 befasst sich mit der Identifizierung von Gegenparteien und anderen Stellen mittels des LEI-Codes.

Artikel 4 bestimmt, wie die Richtung eines Derivats festgelegt wird. Abhängig vom Finanzinstrument werden 13 verschiedene Fälle unterschieden. Abhängig vom Finanzinstrument ergeben sich die Bezeichnungen Käufer/Verkäufer und Zahler/Empfänger. Die Unterscheidung hat zur Folge, wie relevante Felder zu befüllen sind.

Die unterschiedlichen Arten der Besicherung eines Derivatekontrakts werden in Artikel 5 definiert. Dabei wird festgelegt, dass die meldende Gegenpartei die Art angibt. 9 Arten der Besicherung werden unterschieden. Diese sind ebenfalls in der Tabelle aufgelistet.

In Artikel 6 wird die Spezifizierung, Identifizierung und Klassifizierung von Derivaten behandelt. Unter anderem wird beschrieben, wie ein Derivat gekennzeichnet wird. Je nach Situation wird zur Identifizierung entweder die Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) oder die eindeutige Produktkennung (UPI) verwendet.

Die eindeutige Handelsgeschäftskennung, kurz UTI, ist das Thema des 7. Artikels. Diese wird nun verpflichtend eingeführt. Es wird erläutert, wie eine UTI zu einem Derivat generiert wird. Schließlich wird festgelegt, welche Gegenpartei für die Generierung verantwortlich ist. Dabei sind einige Sonderfälle zu beachten.

In Artikel 8 wird geregelt, wie LEI-Änderungen und Aktualisierungen gemeldet werden. Hier werden die Pflichten einer Partei genannt, wenn diese durch eine Unternehmensumstrukturierung ihre LEI ändert. Zudem wird erklärt, wie der Antrag auf Aktualisierung gestellt werden muss.

Artikel 9 beschreibt die Methoden und Modalitäten für Meldungen. Hier wird erklärt, wie sich die meldende Gegenpartei zu verhalten hat, falls Falschmeldungen, Meldehindernisse oder potenzielle Meldefehler auftreten. Im zweiten Abschnitt wird beschrieben, welche Vorkehrungen eine finanzielle Gegenpartei treffen muss, wenn diese allein für die Meldung verantwortlich ist.

Zu guter Letzt wird in Artikel 10 die Frist festgelegt, bis wann Derivatekontrakte gemeldet werden müssen und unter welchen Umständen eine Ausnahmeregelung besteht.

Herausforderungen von EMIR REFIT

Nachdem wir einen umfassenden Überblick über die Historie und die jüngsten Veränderungen im Rahmen von EMIR REFIT gegeben haben, werden wir nun auf Punkte eingehen, die wir als besonders herausfordernd im Rahmen der kommenden Umstellungen empfinden.

Einführung von ISO20022 XML

In Zuge der internationalen Angleichung müssen die Meldungen an die Transaktionsregister künftig nach einem auf ISO20022 XML basierenden Schema an die Transaktionsregister übermittelt werden. Einige Institute haben aus den MiFIR- und SFTR-Umfeld bereits Erfahrung im Umgang mit solchen Formaten, jedoch existieren auch Fälle, in denen das Thema für Banken gänzlich neu ist. Egal in welcher Konfiguration Sie sich befinden, unser Rat ist es, ein besonderes Augenmerk auf diesen Aspekt zu legen.

Erweiterung der Meldedatenfelder

Durch EMIR REFIT wird die Anzahl der zu meldenden Felder von 129 auf 203 erhöht. Hierbei wurden 77 Felder ergänzt, 67 Felder angepasst und 3 Felder gänzlich entfernt. Somit bleiben lediglich 59 Felder unberührt. Herauszufinden, wo diese neuen Informationen in Ihren hausinternen Systemen abzugreifen sind, und Prozesse zu designen, die Prozesssicherheit und Arbeitsintensität zu einem ausgewogenen Grad vereinen, empfinden wir als wichtiges und machbares, aber auch arbeitsintensives Vorhaben.

Neue Transaktionsregister-Reports

Ferner werden auch die Transaktionsregister-Reports angepasst. Die bisherigen Reports werden wegfallen und im Zuge der Anpassungen durch neue ersetzt. Diese werden dann auch im XML-Format versandt. Es wird ein vorgefertigter Katalog von Reports zur Verfügung stehen. Beispielsweise wird es einen Daily Activity Report geben. Dieser enthält alle akzeptierten Submissions. Auch wird es einen Rejection Report geben. In diesem wird man die UTI und Fehlercodes jener Trades auslesen können, die vom Transaktionsregister nicht akzeptiert wurden. Ein Arbeitspaket im Rahmen größerer Umsetzungsprojekte wird es sicherlich sein, die eingehenden Daten dieser Berichte zu parsen und Kompetenzen zu entwickeln, um regelmäßige automatisierte Analysen zu fahren, um eventuelle Probleme kostengünstig im Tagesgeschäft zu beseitigen.

Update bestehender Geschäfte

Auch wenn dieser Punkt bereits prominent im Text vertreten ist, möchten wir ihn an dieser Stelle der Vollständigkeit halber kurz aufgreifen. Nach dem Reporting Start Date am 29. April 2022 beginnt eine 180 Tage lange Transitionsperiode, in der die Legacy Trades auf das neue Format hochgezogen werden müssen. Hierbei sehen wir die Hauptherausforderung in der Beschaffung der Informationen für die neuen Felder. Es wird nicht immer trivial sein, Informationen hinsichtlich Transaktionen zu beschaffen, deren Erhebung ursprünglich nicht beabsichtigt war. Unsere Experten sind aber zuversichtlich, dass sich hier eine praktikable Lösung entwickeln lässt.

Einführung der Teilung Action- und Event-Type

Wie bereits angedeutet, wird mit der Einführung der Action- und Event-Types beabsichtigt, die Aufsicht mit stringenteren Informationen zu versorgen. Ein Action-Type sagt dabei aus, welche Aktion bzgl. eines Derivates ausgeführt wird (z.B. Neu, Modifizieren, Terminieren). Ein Event-Type hingegen sagt aus, welches Business Event die Meldung getriggert hat (z.B. Trade, Step-In, PTRR). Die ESMA hat in ihrem Final Report von 2020 auch bereits eine Tabelle geliefert, die sämtliche mögliche Kombinationen von Action- und Event-Types zeigt. Wir rechnen im Laufe der Implementierungsphase mit einer finalen Version dieser Tabelle. Die Challenge hier ist es, vor allem System- bzw. Bankevents auf die entsprechende Action- und Event-Kombination zu mappen.

Reporting falscher Transaktionen

Final schreibt EMIR REFIT auch vor, dass signifikante Probleme beim Reporting von Transaktionen, welche die Validierungsregeln der Transaktionsregister nicht erkennen, umgehend an den Regulator gemeldet werden müssen. Dies ist im einfachsten Fall ein falsch eingetragener Nennwert. Zu erkennen, dass eine Transaktion fehlerhaft ist, obwohl diese vom System als richtig erkannt wird, wirft ganz neue Probleme auf. Wir werden hier auf jeden Fall beobachten, ob die ESMA eine Best Practice für dieses Problem veröffentlichen wird. Falls nicht, können Sie trotzdem darauf zählen, dass unsere Spezialisten eine praktikable Lösung für Sie finden werden.

Unser Angebot an Sie

Wie Sie gesehen haben, stellt EMIR REFIT eine für das Bankensystem sinnvolle, wenn auch initial arbeitsintensive Neuerung dar. Wir bei Finbridge haben mit unserem Netzwerk an erfahrenen und motivierten Mitarbeitern die Möglichkeit, Sie durch diesen Sturm der Veränderungen zu navigieren. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen auf dem Feld des transaktionsbasierten Reportings. Gerne überzeugen wir Sie auch persönlich. Machen Sie den ersten Schritt und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!

Quellen

[1] European Union, Commission Delegated Regulation (EU) 2022/1855 of 10 June 2022 supplementing Regulation (EU) No 648/2012 of the European Parliament and of the Council with regard to regulatory technical standards specifying the minimum details of the data to be reported to trade repositories and the type of reports to be used (Text with EEA relevance). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2022/1855/oj, zuletzt abgerufen am 04.12.2022.

[2] European Union, Commission Implementing Regulation (EU) 2022/1860 of 10 June 2022 laying down implementing technical standards for the application of Regulation (EU) No 648/2012 of the European Parliament and of the Council with regard to the standards, formats, frequency and methods and arrangements for reporting (Text with EEA relevance). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2022/1860/oj, zuletzt abgerufen am 04.12.2022.


 

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