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Krypto-Assets – Neue Offenlegungsvorschriften

Krypto-Assets haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, insbesondere durch Ereignisse wie den Zusammenbruch der Kryptobörse FTX und die zunehmende Nutzung der Blockchain-Technologie für digitale Anleihen. Dies hat das Interesse der Regulierer geweckt, weshalb der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) neue Offenlegungsvorschriften vorgeschlagen hat, die ab dem 1. Januar 2025 speziell für Krypto-Assets gelten sollen. Diese umfassen sowohl qualitative als auch quantitative Anforderungen an Banken und unterteilen Krypto-Assets in verschiedene Gruppen, für die jeweils unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Eigenmittelanforderungen und Offenlegungspflichten vorgesehen sind.

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ESG und Stresstesting - ein schematischer Ansatz

Eines der größten Themen der vergangenen Jahre ist die Integration von ESG-Aspekten in die Prozesse und Aktivitäten von Kreditinstituten, wozu Finbridge sich bereits in mehreren Veröffentlichungen geäußert hat (hier oder hier). Neben einer Berücksichtigung von ESG-Aspekten bspw. bei der Kreditvergabe ist ebenfalls eine angemessene Berücksichtigung in das Risikomanagement gefordert. Zu nennen ist hier bspw. die Konsultationsfassung der EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/CP/2024/02) oder die Aufnahme von ESG-Risiken in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement im Rahmen der 7.ten MaRisk Novelle.

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