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Neufassung der Bilanzstatistik ab 2022

Am 22. Januar 2021 hat das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank - der EZB-Rat - die Verordnung über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2021/2) verabschiedet. Diese stellt eine Neufassung der bis dato rechtskräftigen Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33) dar und beinhaltet zahlreiche Anpassungen an den Meldeanforderungen in Bezug auf die monatliche Bilanzstatistik sowie den Auslandsstatus.

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