IFRS 16 Leasingverhältnisse

 

IFRS 16 definiert den ab 01. Januar 2019 geltenden Rechnungslegungsstandard zur Leasingbilanzierung. Der Standard betrifft mit seinen gravierenden Änderungen gegenüber dem IAS 17 insbesondere Leasingnehmer und bedingt eine transparentere Darstellung von Leasingverhältnissen in ihrer Bilanz.
Wir stellen in unserem diesem Artikel die wichtigsten Veränderungen durch IFRS 16 und unseren Beratungsansatz zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen vor.


Ihre Herausforderungen

Mit Inkrafttreten des neuen IFRS 16 am 01. Januar 2019 werden sich die Bilanzierung von Operating Lease Vereinbarungen und die Erfassung von Erträgen sowie Aufwendungen stark verändern. Die Möglichkeiten von Off Balance Sheet-Behandlungen von Leasingverträgen werden durch den IFRS 16 eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für Ihr Institut in der Rolle als Leasingnehmer. Auch die Beeinflussung einiger wichtiger Bilanz- und Ergebniskennzahlen wie der Eigenkapitalquote, Verschuldungsquote, EBIT-DA sowie EBIT wird durch den neuen Standard bedingt.

Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Analyse Ihrer bestehenden Leasingvereinbarungen sowie der erwarteten Auswirkungen durch die Neuerungen von IFRS 16 in Ihrem Institut. Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit des neuen Standards stellt insbesondere die Schaffung eines Leasing-Nebenbuchs zur Datenerfassung, Verwaltung und Bewertung ihrer Leasingverträge eine Herausforderung für Leasingnehmer dar.

Abbildung 1: Ganzheitlicher Beratungsansatz


Der Standard IFRS 16

Die im IAS 17 übliche Unterscheidung zwischen Finance Lease und Operating Lease wird mit IFRS 16 für den Leasingnehmer aufgehoben. Künftig sind beim Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingvereinbarungen in die Bilanz aufzunehmen. Bilanzierungswahlrechte und damit Erleichterungen ergeben sich lediglich für kurzfristige Verträge (short term leases) sowie Verträge denen ein Leasingobjekt von geringem Wert zugrunde liegt (leases of low value items).

Der Leasingnehmer muss bei der Erstbewertung eines Leasingobjektes in der Bilanz ein Nutzungsrecht (right-of-use asset) aktivieren und eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen passivieren. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht planmäßig abgeschrieben. Die entsprechende Verbindlichkeit wird um den Tilgungsanteil der Leasingzahlungen reduziert sowie der Zinsanteil der Aufzinsung erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung widergespiegelt.

Fur Leasinggeber bleibt die aus dem IAS 17 bekannte Klassifizierung nach Finance Lease und Operating Lease auch unter dem neuen IFRS 16 bestehen. Die Neuerungen beim Leasingnehmer können sich dennoch auf das Geschäftsmodell von Leasinggebern auswirken. Des Weiteren hat die neue Definition eines Leasingverhältnisses auch für Leasinggeber Gültigkeit und kann im Vergleich zu IAS 17 zu abweichenden Ergebnissen führen.

Grundsätzlich fällt die Nutzungsuberlassung von Vermögenswerten wie Gebäuden, Grundstucken, Fahrzeugen und Maschinen in den Anwendungsbereich von IFRS 16, insbesondere Miet- und Untermietverhältnisse (sublease) sowie Sale-and-Lease-Back-Verträge. Bezüglich immaterieller Vermögenswerte besteht für Leasingnehmer ein Wahlrecht zur Bilanzierung (mit Ausnahme einiger Sonderfälle). Auch die Auswirkungen auf die Bilanzierung von Leasingverträgen, die mehrere Leasing- und/oder Servicekomponenten, Verlängerungs- sowie Kündigungsoptionen enthalten, müssen berücksichtigt werden. Künftig ist es möglich die Leasing- und Nicht-Leasingbestandteile eines Leasingvertrages auf Basis der Einzelpreise (stand-alone prices) oder alle Bestandteile eines Leasingvertrages als eine Leasingvereinbarung zu bilanzieren.

Abbildung 2: Nutzungswert (right-of-use asset) und Leasingverbindlichkeit


Unser Beratungsansatz

Wir unterstutzen Sie bei der Implementierung des Standards IFRS 16 - insbesondere in Ihrer Rolle als Leasingnehmer - und passen Ihre Leasingbilanzierung den neuen Regelungen des IFRS 16 an.

  • Durchführung einer Bestandsanalyse und Klassifizierung Ihrer bestehenden Leasingvereinbarungen. Prufung in welchem Umfang Leasingvereinbarungen vorliegen, in denen Ihr Institut als Leasingnehmer auftritt. Analyse der vorhandenen Vertragsoptionen zur Verlängerung oder Kündigung und welche Erleichterungswahlrechte Sie in Anspruch nehmen können.

  • Durchführung einer Impact-Analyse auf Ihre Bilanz- und Ergebniskennzahlen wie bspw. Eigenkapitalquote, Verschuldungsquote, EBIT-DA und EBIT.

  • Durchführung einer Gap-Analyse zur vollständigen Erfüllung der Anforderungen des IFRS 16.

  • Prüfung der IST-Abbildung in Ihren Systemen sowie Haupt- und Nebenbüchern (Datenorganisation, Bewertung und Prozesse).

  • Definition der SOLL-Abbildung in bestehenden Systemen und Prozessen und Erarbeitung einer Planung zur fristgerechten Integration.

  • Bereitstellung eines IFRS 16-Leasing-Tools zur prozess- und prüfungssicheren Erfassung, Klassifizierung, Bewertung und Weiterverarbeitung Ihrer Leasingverträge.

Unser IFRS 16-Leasing-Tool bietet Ihnen die Möglichkeit, Leasingverträge strukturiert abzubilden und zu bewerten.

  • Bereitstellung eines Erfassungstemplates für Leasingverträge (Volumen, Laufzeit, Leasingraten, Kundigungs- und Verlängerungsoptionen) sowie Bestandsführung der erfassten Verträge.

  • Klassifizierung von Leasingverträgen gemäß IFRS 16 spezifischer Kriterien (Mehrkomponentenverträge mit mehreren Leasing- und/oder Nicht-Leasingbestandteilen).

  • Berechnung oder manuelle Erfassung von jährlichen Leasingraten (Cashflows).

  • Barwertermittlung durch Diskontierung der Leasingraten.

  • Berechnung von Bilanz- und Ergebniskomponenten wie Leasingverbindlichkeit, Nutzungsrecht, Abschreibungen sowie Zinsaufwand.

  • Reporting zu berechneten Kennzahlen.

  • Ausgabe von Buchungssätzen zur Weiterverarbeitung im IFRS Hauptbuch (z.B. SAP New GL).

  • Datenimport und -export umfassend adaptierbar auf bereits bestehende Berichte und Formate (diverse Formate wie xls*, txt, csv, xml oder relationale Datenbanken über ODBC).

Abbildung 3: Finbridge IFRS 16-Leasing-Tool

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Implementierung neuer regulatorischer Standards sowie unser Know-How zur prozess- und prüfungssicheren Umsetzung. Wir bieten Ihnen einen auf die Bedürfnisse Ihres Instituts zugeschnittenen Lösungsansatz, mit dem Sie die IFRS 16 Anforderungen termingerecht umsetzen. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!


Über Finbridge

Für Sie schlagen wir Brücken: Von der komplexen Fragestellung zur erfolgreichen Lösung! Finbridge ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen im Bereich Financial Services. Mit über 100 hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt Finbridge Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister bei der Gestaltung und erfolgreichen Umsetzung ihres Veränderungsprozesses entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unsere Beraterinnen und Berater verfolgen dabei stets einen umsetzungsorientierten und für Ihr Haus praktikablen Ansatz. Spezialisiertes Know-How und langjährige Erfahrung machen uns zu Experten in den Schwerpunktthemen Finanz- und Risikocontrolling, Aufsichtsrecht, Accounting, Financial Engineering, Systemintegration und im übergreifenden Projektmanagement.


Kontakt

David Lingler

Geschäftsführer

david.lingler at finbridge.de

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