Risikoberichterstattung nach BCBS 239
Im Januar 2013 veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) die "Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung". In vierzehn Grundsätzen werden darin konkrete Prinzipien formuliert, die die Fähigkeiten von Banken, Risiken zu identifizieren und zu managen, sicherstellen sollen. Vier eng miteinander verbundene Themenbereiche stehen im Fokus:
I. Gesamtunternehmensführung und Infrastruktur
II. Risikodaten-Aggregationskapazitäten
III. Risikoberichterstattung
IV. Aufsichtliche Überprüfungen
Hintergrund ist eine Beobachtung aus der Finanzkrise, die 2007 begann: Die IT- und Daten-Architekturen der Banken waren nicht für ein umfassendes Management der verschiedenen Risikoarten geeignet. Insbesondere die Fähigkeiten, Risikodaten in relevanter Weise zu aggregieren und Konzentrationen genau, schnell und zuverlässig über verschiedenste Einheiten hinweg zu identifizieren, stellten sich als Schwächen der bankinternen Infrastrukturen heraus.
Ziel der Grundsätze ist daher:
- Erweiterung und Optimierung der Infrastruktur zur Gewinnung von Schlüsselinformationen
- Erhöhte Verfügbarkeit und verbesserte Qualität von Informationen
- Verbesserung des Entscheidungsprozesses und der Planungsmöglichkeiten
- Verringerung der Wahrscheinlichkeit und Schwere von Verlusten
Nähere Ausführungen finden sie in untenstehendem Fachkommentar. Finbridge bietet ein breites Spektrum an Beratungsleistungen zur Umsetzung von BCBS 239 an. Gerne erörtern unsere Experten mit Ihnen mögliche Unterstützungsoptionen. Ihr Ansprechpartner: Jens.Richtscheid@finbridge.de