Supervisory Benchmarking Portfolios

Am 2. März 2015 veröffentlichte die EBA den finalen Entwurf der Standards zur Meldung von Benchmarking-Portfolios. Mithilfe der Standards sollen Unterschiede und Inkonsistenzen in risikogewichteten Forderungsbeträgen bei Anwendung interner Kredit- und Marktrisikomodelle identifiziert und in weiterer Folge beseitigt werden.

Im Vordergrund stehen dabei nach Auswertung der zuständigen Behörde

  • Ansätze, die erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für dieselbe Risikoposition aufweisen
  • Ansätze, die eine besonders hohe oder niedrige Vielfalt aufweisen sowie ferner Fälle von signifikanter und systematischer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen.

Sollen etwaige Abhilfemaßnahmen zur Abschaffung von Inkonsistenzen beschlossen werden, ist von den zuständigen Behörden darauf zu achten, dass solche Maßnahmen die Ziele eines internen Ansatzes aufrechterhalten und daher

  • nicht  zu  Standardisierungen  oder  bevorzugten  Methoden führen
  • keine falschen Anreize schaffen oder
  • kein Herdenverhalten verursachen.

Gemäß Artikel 78 der Richtlinie 2013/36/EU sind die zuständigen Behörden künftig dazu verpflichtet, jährlich die im Standard definierten Portfolios und die entsprechenden Risk-Weighted Assets (RWA) zu erheben und zu bewerten, um gegebenenfalls systematische Unterschätzungen von Eigenkapitalanforderungen bei Anwendung interner Modelle zu vermeiden.

Die in den Standards definierten Portfolios sind analog zum regulatorischen Meldewesen auf Basis von vordefinierten Templates, Definitionen und IT-Lösungen an die jeweils zuständige Behörde zu melden.

Finbridge kann Sie bei der Fach- und Umsetzungskonzeption, sowie im Test bei beiden Risikoarten und bei allen Meldeinhalten, die im Rahmen der nächsten Jahre dazukommen, unterstützen.

Kontakt: udo.heim@finbridge.de