Integration von Covenants in die Kreditprozesse
Covenants haben sich als weitverbreitetes Gläubigerschutzinstrument in Kreditverträgen etabliert. In den vergangenen Jahren haben sie als Werkzeug des Kreditrisikomanagements stark an Bedeutung gewonnen.
Wir geben in unserer Publikation einen Überblick über die Herausforderungen, die sich bei der effizienten Integration von Covenants in die Kreditprozesse ergeben können und stellen unseren Beratungsansatz vor.
Ausgangssituation
In den vergangenen Jahren haben Covenants als Werkzeug des Kreditrisikomanagements an Bedeutung gewonnen und sich als weitverbreitetes Gläubigerschutzinstrument in Kreditverträgen etabliert. Covenants sind im Kreditvertrag mit dem Kreditnehmer vereinbarte Verpflichtungen, die der Kunde innerhalb vertraglich fixierter Fristen während der Kreditlaufzeit zu erfüllen hat. Diese festgeschriebenen Nebenabreden können verschiedene Ausprägungen aufweisen und sind zusätzlich zur Zahlungsverpflichtung vom Schuldner einzuhalten.
Unterteilt werden können Covenants in Financial und Non-Financial Covenants.
Ausgestaltungsmöglichkeiten und Vertragsfolgen
Bei Financial Covenants handelt es sich um die im Kreditvertrag fixierte Verpflichtung des Schuldners, vereinbarte Finanzrelationen bzw. Finanzkennzahlen zu erfüllen. Diese beziehen sich auf die Kapitalstruktur sowie die Ertrags- und Liquiditätslage des Kreditnehmers.
Die Kennzahlen können sowohl Cash Flow basiert, wie z.B. der DSCR (Debt Service Coverage Ratio), der ICR (Interest Coverage Ratio) oder der LLCR (Loan Life Coverage Ratio), als auch Bilanz basiert (z.B. Verschuldungsgrad, Eigenkapitalquote oder Debt-to-Equity Ratio) sein.
Möglich sind jedoch auch andere Kennzahlen, beispielsweise die WAULT (Weighted Average Unexpired Lease Term) als Summe der restlichen für die Vertragslaufzeit fixierten Mietzahlungen des Portfolios/Gebäudes, dividiert durch die Gesamtmieteinnahmen zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Im Gegensatz zu den Financial Covenants versteht man unter Non-Financial Covenants weitere Nebenabreden innerhalb eines Kreditverhältnisses, die sich nicht auf die Einhaltung von Finanzkennzahlen beziehen.
Dabei kann es sich um die Verpflichtung des Kreditnehmers zur Vorlage von vertraglich vereinbarten Informationen bzw. zur Einreichung von Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist handeln (Informational Covenants).
Einzureichende Dokumente sind beispielsweise Kontoauszüge, Einkommenssteuererklärungen bzw. -bescheide, Jahresabschlüsse oder Vermögensaufstellungen.
Auch sonstige Vertragsvereinbarungen, die sich z.B. auf Verpflichtungserklärungen zur Bestellung von Sicherheiten oder auf die Cashflow-Verwendung des Kreditnehmers (beispielsweise Ausschüttungsbegrenzung oder -verbot) beziehen, gehören zu den Non-Financial Covenants.
Abbildung 1: Financial Covenants
Die Nichteinhaltung von Covenants seitens des Kreditnehmers sieht üblicherweise Vertragsfolgen vor. Oftmals werden zwei Schwellenwerte eines Covenants definiert, deren Verletzung zu separaten Vertragsfolgen führt:
Der Bruch von Soft Covenants hat kein Kündigungsrecht für den Kreditgeber zur Folge, sondern löst weitere im Kreditvertrag definierte Verpflichtungen des Schuldners aus.
Potentielle Folgen von Soft Covenants sind Sondertilgungen, die Sperrung des Kontos, die Anforderung weiterer Dokumente und Informationen oder häufigeres Einreichen von Unterlagen. Auch ein Ausschüttungsverbot an Investoren oder die Erhöhung der Regeltilgung können in der Praxis vereinbart werden. Bei der Verletzung von Hard Covenants sind die Stornierung von Kreditlinien bis hin zur Kündigung von Darlehen möglich. Prinzipiell können sowohl bei Soft als auch bei Hard Covenants Strafzinsen bzw. Strafmargen fällig werden.
Möglich sind auch Vertragskonstellationen, die eine sogenannte Heilungsphase vorsehen. Während dieser Phase kann eine ”Heilung“, d.h. Wiedereinhaltung des Covenants durch Sondertilgung, Stellung zusätzlicher Sicherheiten oder Teilrückzahlungen bewirkt werden, ohne dass Vertragsfolgen wirksam werden und somit formal kein Covenant-Bruch vorliegt. Darüber hinaus wird in manchen Fällen vereinbart, dass Covenants für einen bestimmten Zeitraum nicht erfüllt sein müssen (z.B. solange die Investitionsphase läuft oder bei einer laufenden Restrukturierung). Grundsätzlich sind unterschiedliche Vereinbarungen gebräuchlich, wann Vertragsfolgen bei Bruch des Covenants wirksam oder wieder aufgehoben werden. So ist es beispielsweise bei Zins-Anpassungen üblich bis zum nächsten Zinsfixing mit der Erhöhung der Marge zu warten. Vor allem die Nutzung verschiedener Waiver-Typen ist bei Feststellung von Covenant-Brüchen üblich:
Temporary Waiver (Zeitweiliges Aussetzen von Covenants oder Wiederherstellung des Covenants durch Folge-Testing)
Konditionierte Waiver (Wiederherstellung des Covenants bei Erfüllung substituierter Bedingungen)
Partieller Waiver (Änderung der Covenant Berechnung oder Inaktivierung von Teil-Covenants)
Vertragsänderung (Änderung oder Löschung von Covenants)
Herausforderung
Zur effizienten Verwaltung und Überwachung von vertraglichen Nebenverpflichtungen ist eine systemseitige Abbildung verschiedenster Covenant-Arten und Covenant-Prozesse notwendig. Der Lebenszyklus eines Covenants umfasst u.a. die Erfassung und die Überwachung des Covenants sowie möglicherweise aus einem Verstoß gegen den Covenant resultierende Vertragsfolgen.
Abbildung 2: Covenant-Lifecycle
Neben der Covenant-Art (Financial Covenant, Non-Financial Covenant) sollten Grenzwerte für Financial Covenants, deren Unter- bzw. Überschreitung zum Covenant-Bruch führen, und Bewertungsstichtag, Turnus, Heilungsfristen, Heilungsoptionen und Vertragsfolgen erfasst werden.
Das Monitoring von Covenants stellt die Überwachung von Finanzkennzahlen, Berichtspflichten und sonstiger Covenant-Verpflichtungen aus Kreditverträgen sicher und kann u.a. folgende Prozesse umfassen:
Terminüberwachung von Einreichungsfristen für Non-Financial Covenants
Stichtagsprüfungen von Financial Covenants
Automatisierte Überwachung von Covenants (falls systemseitig automatisch abbildbar)
Trigger an den verantwortlichen Kreditbetreuer (falls eine Prüfung nur manuell möglich)
Dokumentation von Covenants und Reporting
Verwaltung von eingehenden Dokumenten
Verfügbarkeit der Covenant-Historie zur Erkennung von Trends
Steuerung der Vertragskonditionen über Covenants
Die Integration der Covenant-Steuerungsmechanismen in den Kreditprozess stellt ebenfalls eine Herausforderung dar.
Durch die Integration eines Covenant-Moduls in das Kreditmodul können die Ergebnisse aus der Covenant-Prüfung direkt für die Ableitung der aktuellen Vertragskonditionen, wie z.B. automatisierte Anpassung von Zins- und Tilgungskonditionen in Abhängigkeit von Finanzkennzahlen, verwendet werden. Auch Vertragsfolgen, wie z.B. Strafzinsen oder Stornierungen von Kreditlinien bzw. Heilungsphasen können so initiiert werden.
Für Kreditsysteme, die kein integriertes Covenant-Modul enthalten, besteht die Herausforderung darin, dass das Covenant-Ergebnis rechtzeitig zum Eintreten der Vertragsfolgen an das Kreditsystem übermittelt wird und dem zugehörigen Kreditvertrag zugeordnet werden muss.
Durch ein umfassendes Statuskonzept für Monitoring- und Prüfprozesse kann der Lebenszyklus eines Covenants von der Erfassung, über regelmäßige Prüfungen bis zu eventuellen Vertragsfolgen oder Heilungsphasen abgebildet werden und fehleranfällige manuelle Prozesse vermieden werden. Da Covenant-Vereinbarungen sehr individuell ausgestaltet werden können, müssen Besonderheiten wie das zeitlich verzögerte Wirksamwerden von Vertragsfolgen (z.B. Zins-Anpassungen zum nächsten Fixingtermin) oder der Einsatz von Waivern bzw. das zeitweise Aussetzen von Covenants hierbei berücksichtigt werden.
Auch die Konsolidierung von Insellösungen, die möglicherweise in verschiedenen Bereichen entstanden sind, führt zu einer effizienteren Integration von Covenants in die Kreditprozesse der Bank.
Unser Beratungsansatz
Die Implementierung und Konsolidierung der vorgestellten Prozesse des Covenant-Managements bietet vielfältiges Potenzial an Optimierungs- und Automatisierungsmöglichkeiten. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Integration von Covenants in Ihre Kreditprozesse:
Abbildung verschiedenster Covenant-Arten (Financial und Non-Financial Covenants)
Automatisierte Abbildung von Vertragsfolgen und Fristenüberwachung
Ausarbeitung und Implementierung von Workflows zur Überwachung und Prüfung von Covenants
Umfangreiche Prozessanalyse und Erkennung eines möglichen Automatisierungspotenzials
Einbettung der Kreditlösung in die Zielarchitektur und ggf. Konsolidierung von bereits bestehenden Insellösungen
DV-Konzeption für ein- und ausgehende Schnittstellen
Durch unsere langjährige Projekterfahrung im Bereich Structured Finance, unsere umfassenden Kenntnisse verschiedenster Kreditlösungen, die u.a. integrierte Covenant-Module umfassen sowie unser spezialisiertes Know-How erarbeiten wir eine auf die Bedürfnisse Ihres Institutes maßgeschneiderte Lösung und begleiten Sie von der Konzeption bis zur Umsetzung.
Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!
Über Finbridge
Für Sie schlagen wir Brücken: Von der komplexen Fragestellung zur erfolgreichen Lösung! Finbridge ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen im Bereich Financial Services. Mit über 100 hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt Finbridge Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister bei der Gestaltung und erfolgreichen Umsetzung ihres Veränderungsprozesses entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unsere Beraterinnen und Berater verfolgen dabei stets einen umsetzungsorientierten und für Ihr Haus praktikablen Ansatz. Spezialisiertes Know-How und langjährige Erfahrung machen uns zu Experten in den Schwerpunktthemen Finanz- und Risikocontrolling, Aufsichtsrecht, Financial Engineering, Systemintegration und im übergreifenden Projektmanagement.
BIRD und IReF bilden thematisch die Brücke zu einem neuen in der Zukunft liegenden Meldewesen der Institute an die Aufsichtsbehörden. Erste Vorstudien zu diesen Themenschwerpunkten sind im Markt aufgesetzt, unter anderem auch bei einer Förderbank, wo Finbridge 2024 bereits aktiv unterstützen durfte. Mit diesem Artikel zeigen wir die wesentlichen Erkenntnisse aus dieser Vorstudie auf.