Kapitalanforderungen für Marktpreisrisiken nach BCBS 352 (FRTB)

Mit Veröffentlichung des neuen finalen Standards zur Mindestkapitalanforderung für Marktpreisrisiken (BCBS 352) im Januar dieses Jahres nannte der Baseler Ausschuss erstmals konkrete Termine zur Umsetzung in nationales Recht (Januar 2019) und zur erstmaligen Anwendung durch die Institute (Dezember 2019). 

Unsere Projekterfahrung zum Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) zeigt, dass dieser lange Umsetzungshorizont aufgrund der technischen und methodischen Komplexität sowie der strategischen Auswirkungen auf Organisation und Prozesse dringend benötigt wird. Nahezu jeder Aspekt des derzeit gültigen Marktpreisrisikoregimes ist von einer Änderung betroffen. 

Ausgangspunkt zur Umsetzung von BCBS 352 ist die neue Abgrenzung zwischen Bankbuch- und Handelsbuchpositionen, welche im weiteren
Projektverlauf die Neueinteilung der Trading Desks beeinflusst. Da die neue Abgrenzung auch Kriterien bezüglich der Bilanzierung der Positionen vorschreibt, ist hierbei eine Verzahnung mit IFRS 9-Projekten erforderlich. Daneben stellt BCBS 352 neue Anforderungen zur Anerkennung interner Risikotransfers. Dass Zinsrisiken aus Bank- und Handelsbuchrisiken zukünftig separat gesteuert werden müssen stellt besonders beim Transfer von Zinsrisiken zwischen Bank- und Handelsbuch eine Revolution für die aktuelle Treasury-Praxis dar. Weitere organisatorische und prozessuale Änderungen betreffen das Risikocontrolling durch umfangreichere Anforderungen an interne Modelle, Validierung und Backtesting sowie an Inhalte des regelmäßigen Reportings.

Neben diesen umfassenden organisatorischen Implikationen ist jedes Institut verpflichtet, spätestens ab Ende des Jahres 2019 die Eigenmittelanforderung aus Marktpreisrisiken gemäß dem neuen Standardansatz zu berechnen. Dabei verursachen einerseits die Vielzahl der Datenanforderungen, andererseits neu zu implementierende Berechnungslogiken einen hohen Umsetzungsaufwand für Risikocontrolling- und Front-Office-Systeme. 

Zusätzlich ist bei der Planung zur Umsetzung von BCBS 352 ein ca. einjähriger Vorlauf für den Beantragungs- und Genehmigungsprozess bei der Aufsicht bezüglich der Abgrenzung zwischen Bank- und Handelsbuch, der Trading Desk Aufteilung sowie ggf. der internen Modelle zu berücksichtigen. 

Finbridge steht Ihnen mit umfassender Projekterfahrung bei der Umsetzung von BCBS 352 zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Analyse zur Neuabgrenzung Bankbuch / Handelsbuch sowie bei der Identifikation  notwendiger Anpassungen Ihrer Organisationsstrukturen und Prozesse an das neue Regelwerk bezüglich interner Risikotransfers. Daneben ermöglicht unser Finbridge FRTB SA-Prozessor die Durchführung von Auswirkungsstudien zur Quantifizierung des Eigenmittelbedarfs nach neuem Standardansatz und ermöglicht Ihnen die Teilnahme am Basel III-Monitoring. Bei der technischen Umsetzung können Sie auf unser Know-How in der Fach- und DV-Konzeption sowie in Testmanagement und –durchführung zurückgreifen. 

Weitere Informationen zu den fachlichen Neuerungen und dem Finbridge FRTB SA-Prozessor erhalten Sie im angehängten >>> Flyer.

Kontakt: udo.heim@finbridge.de